Kreis – CDU begrüßt Teilaussetzung der EKVO

Als Etappensieg auf dem Weg zu einer Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) wertet die CDU Kassel Land die Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung für private Hausanschlüsse. „Der Schutz des Grundwassers hat für die CDU höchste Priorität“ bringt der stellvertretende Kreisvorsitzende Friedhelm Becker die Haltung der CDU auf den Punkt. Solange allerdings wissenschaftlich nicht erwiesen sei, dass häusliches Abwasser das Grundwasser tatsächlich verunreinige, könne man die Bürger nicht mit teils 5-stelligen Eurobeträgen für fragwürdige Kanalsanierungen belasten. Becker verweist auch darauf, dass der Hauseigentümer bei einem Schaden an einer Leitung ohnehin tätig würde, da er ja im eigenen Interesse an einer kompletten Ableitung seiner Abwässer in das Kanalnetz interessiert sei. Eine dauerhafte Versickerung im Erdreich sei rein technisch eher unmöglich.

Da die EKVO auf eine Richtlinie der EU zurückgeht hat die CDU auch dort eine Anfrage zu dem Thema gestellt. Bezeichnend findet Becker die Antwort von dem EU Abgeordneten Florenz, der sich als Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen mit der EKVO befasst. Hier wird beklagt, dass Deutschland auf EU-Regeln „draufsattelt“ und Sachen mustergültig regelt, während andere Staaten nur das machen was verlangt wird. 

 

Experten verweisen zu Recht darauf, dass austretendes Abwasser im umliegenden Erdreich biologisch gereinigt wird bevor es überhaupt zu einer Grundwassergefährdung kommt. Dass sich die Problematik in Wasserschutzgebieten, wo sicher nur vereinzelt Abwasserleitungen verlaufen oder bei Großeinleitungen aus Mehrfamilienhäusern anders darstellen mag ist für die CDU keine Frage. Hier ist jetzt das Umweltministerium gefordert, die Verordnung unter Kosten-Nutzen Abwägungen zu überarbeiten. Die CDU steht seit längerem mit der Landtagsfraktion und dem Umweltministerium in Kontakt und wird sich weiterhin für eine Modifizierung der Regelung einsetzen.

 

Für die CDU stellt sich bei dem Thema EKVO weniger die Frage der Belastung öffentlicher Haushalte, da doch alle mit dem Abwasser verbundenen Kosten gerade bei den angespannten Kommunalfinanzen über Gebühren und Beiträge weiterbelastet werde müssen. „Die Rechnung der EKVO zahlt in der Regel der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Wir dürfen  dem Bürger nur dort zusätzliche Kosten aufbürden, wo die Maßnahme auch tatsächlich eine Grundwassergefährdung verhindert“ stellt Becker abschließend fest.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag