Das plant RotGrün:

Abschaffung des Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting sorgt dafür, dass Ehepaare und Familien gerecht besteuert werden - ob Berufstätige oder Rentner. In Deutschland leben über 40 Millionen Menschen in einer Ehe. Wenn zwei Einkommen vorhanden sind, werden sie zusammengerechnet und für die steuerliche Bemessung durch zwei geteilt. Und: Von den 17 Millionen Rentnern leben über 60 Prozent in einer Ehe und profitieren vom Splittingtarif.

Das bedeutet die Abschaffung konkret:

Erich Splitting (52 Jahre) verdient monatlich 5.000 Euro brutto. Seine Ehefrau Erika (47 Jahre) geht - nachdem sie 2 Kinder großgezogen hat – wieder in Teilzeit arbeiten und verdient 1.250 Euro brutto im Monat. Das Ehepaar zahlt derzeit zusammen 17.768 Euro Steuern im Jahr. Nach den Plänen von Rot-Grün wird das Ehepaar zukünftig 2.527 Euro mehr Steuern im Jahr zahlen.

Peter Musterrentner (67 Jahre) erhält eine monatliche Rente von 1.946 Euro. Seine Ehefrau Petra (65 Jahre) erhält eine monatliche Rente von 68,27 Euro wegen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Das Ehepaar besitzt ein abgezahltes Reihenhaus. Bislang zahlt das Ehepaar keine Steuern. Von der Rente fließen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere Versicherungen und Hausnebenkosten ab. Der Rest verbleibt für die sonstigen Lebenshaltungskosten. Nach den Plänen von Rot-Grün wird das Ehepaar zukünftig 417 Euro Steuern im Jahr zahlen.

Das plant Rot-Grün:

Erhöhung des Spitzensteuersatzes

Der Spitzensteuersatz greift bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro, bei Verheirateten ab einem zu versteuernden Einkommen von 105.764 Euro im Jahr mit 42 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.

Das bedeutet die Erhöhung konkret:

Torsten Tüftler verfügt über ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro. Er soll rund 45 statt heute 42 Prozent Steuern zahlen. Nach den Plänen von Rot-Grün wird er künftig also eine zusätzliche Belastung von bis zu 1.800 Euro im Jahr bzw. 150 Euro pro Monat haben.

Das plant Rot-Grün:

Keine Abschaffung der „kalten Progression“

Ein Handwerker mit 2.000 Euro brutto im Monat zahlt monatlich 255 Euro Steuern. Bei einer Lohnerhöhung von 3 Prozent (60 Euro im Monat) sind 16 Euro Steuern auf die Lohnerhöhung zu zahlen. Der Lohn steigt um 3 Prozent, die Steuern steigen um mehr als 6 Prozent. Die Inflationsrate betrug in 2012 2 Prozent. Von der Lohnerhöhung sind damit weitere 40 Euro weg. Dem Handwerker verbleiben effektiv von 60 Euro Lohnerhöhung 4 Euro. Die CDU setzt sich dafür ein, dass die „kalte Progression“ abgeschafft wird, damit Lohnerhöhungen Eins zu Eins ankommen. Rot-Grün will das nicht.

Das plant Rot-Grün:

Wiedereinführung der Vermögensteuer

Für ein Beispielsunternehmen mit 260 Mitarbeitern und einem Umsatz von 70 Millionen Euro muss nach Berechnungen der Fachzeitschrift Wirtschaftswoche nach den Plänen von Rot-Grün eine jährliche Vermögensteuer von 420.000 Euro bezahlt werden – das wären fast 50 Prozent des Jahresgewinns. Die Vermögensteuer muss so oder so bezahlt werden: auch bei schwacher Konjunktur oder in Verlustjahren. Damit wird die Substanz des Unternehmens besteuert.

Das plant Rot-Grün:

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung

Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags zur Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt derzeit 3.937,50 Euro/Monat. Sie soll auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung von 5.800 Euro/Monat angehoben werden. Die Pläne von Rot-Grün bedeuten eine zusätzliche Belastung von bis zu 153 Euro pro Monat alleine in der Krankenversicherung.

Auch der Beitrag der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung soll um 0,5 Prozentpunkte angehoben werden. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, 2,3 Prozent zahlt, wer keine Kinder hat. Jeder Arbeitnehmer – auch die Geringverdiener – und auch jeder Rentner muss mehr bezahlen. Zusammen mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bedeuten die Pläne von Rot-Grün bis zu 350 Euro mehr im Jahr.

Das plant Rot-Grün:

Abschaffung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags

Durch die Abschaffung des Kinderfreibetrags verliert ein Alleinerziehender mit 45.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen und einem Kind fast 400 Euro im Jahr.

Durch die Abschaffung des Ausbildungsfreibetrags würden Alleinerziehende mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro mit zusätzlich 565 Euro pro Jahr belastet. Ehepaare mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro hätten eine Zusatzbelastung von 106 Euro pro Jahr, bei einem Einkommen von 90.000 Euro sogar von 783 Euro pro Jahr.

Die rot-grüne Steuererhöhungsorgie ist unnötig:

Die Steuereinnahmen steigen bis 2017 um 100 Milliarden Euro

Die Steuereinnahmen werden von 600 Milliarden Euro in 2012 auf über 700 Milliarden Euro in 2017 steigen: ein Plus von 100 Milliarden Euro in 5 Jahren. Der Staat hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Wer anderes behauptet, will sich vor der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung drücken.

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