Seit 2005 leitet Dr. Sontheimer die Geschicke der Gesundheit Nordhessen Holding. Als Manager hat Dr. M Sontheimer sich an die von Politik verursachten Rahmenbedingungen angepasst und ein solides Unternehmen auf die Beine gestellt. Die für Politiker unbequemen Entscheidungen der letzten Monate waren medizinisch und betriebswirtschaftlich fundiert und durch das späte Agieren des Landkreises Kassel auch hausgemacht. Man hätte schon früher über den Standort Helmarshausen diskutieren müssen, da die anderen Standorte im Landkreis wesentlich besser dastehen. Wie bei so vielen Themen, hat sich der Landrat vor unbequemen Entscheidungen gedrückt bis er nicht mehr Herr des Handelns war. Als Aufsichtsratsmitglied sollten ihm die Entwicklungen in den Bereichen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum bekannt sein. Wer Verantwortung trägt, der sollte sich dieser stellen und nicht, wie im Bereich des Haushaltes, auf das Prinzip Hoffnung setzen.

Die Strategie und die Entscheidungen des Landrates Schmidt im Aufsichtsrat der Gesundheit Nordhessen Holding AG sind durchsichtig. Jemand der sich von persönlichen Befindlichkeiten oder Populismus leiten lässt, der hat sich für weitere Aufsichtsratstätigkeiten disqualifiziert.

Besonders im Zusammenhang mit der neugegründeten EAM sollte dieses Vorgehen alle Beteiligten nachdenklich stimmen. Aufgrund der sinkenden Profite aus dem Netzgeschäft, stehen der EAM schwere Zeiten bevor. Da die E.ON Energie Deutschland GmbH weiter Grundversorger im Netzgebiet bleiben wird, ist der Aufbau eines eigenen Vertriebs eine besondere Herausforderung. Die EAM rückt von der Rolle des „Platzhirsches" in die Rolle des „Herausforderers“. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass die EAM die nötige Breite innerhalb der Produktpalette anbieten wird, um Kunden zu einen schnellen Versorgerwechsel zu bewegen. Dies müsste aber vorrangiges Ziel sein, da der Grundversorger automatisch der Anbieter mit den meisten Kunden im Netzgebiet ist. Der nominierte Landratskandidat Patrick Weilbach schlägt hierzu ein größeres Produktangebot im Vertrieb, kommunale Vertriebsstrukturen und die zeitnahe Ausweitung der Geschäftsmodelle in den Bereiche Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung und ÖPNV und das nutzen von Synergien durch Kooperation oder Zusammenführung von Stadtwerken und der EAM vor.

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