Am 1. März hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Darin ist unter anderem neu geregelt, dass nun auch tot geborenen Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm eine Geburtsurkunde ausgestellt wird.

Dazu erklärt die Kreisvorsitzende der Frauen Union Kassel-Land, Birgit Kaiser-Wirz:

„Mit der Änderung des Personenstandsrechts wird die bisherige Rechtslage dahingehend korrigiert, dass die Eltern der tot geborenen Kinder nun die Möglichkeit erhalten, diese mit ihrem Namen in den Personenstandsregistern beurkunden zu lassen und damit auch eine Bestattung vornehmen zu können. Die neue Regelung gilt auch rückwirkend für Mütter und Väter, die diesen schweren Schicksalsschlag erleiden mussten. Damit wird den Eltern ein Abschied in Würde von ihren Kindern ermöglicht.

Ich freue mich daher sehr, dass mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag auch eine Anerkennung für die Menschenwürde der Kinder vollzogen und zugleich der tief empfundene Respekt vor der Trauer der Eltern ausgedrückt wurde“.

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