„Statt etwas zu befürchten und die Menschen zu verunsichern, sollte sich der Abgeordnete Gremmels lieber an die Fakten des neuen Kindergartengesetzes halten“, stellt der CDU Kreis-und Fraktionsvorsitzende Frank Williges, der am 22. September für die Union als Landtagskandidat antritt, fest.

 

Williges weiter:

„Es bleibt, wie bisher auch, unverändert bei derselben Gruppengröße von maximal 25 Kindern in einer Kindergartengruppe. Hinsichtlich der Gruppengrößen werden nur Eckwerte im Gesetz geregelt. Die Gruppengröße von altersgemischten Gruppen reduziert sich um einen Faktor, abhängig von dem Alter der jeweiligen Kinder. Dabei zählen Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit dem Faktor 1, Kinder vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr mit dem Faktor 1,5 und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit dem Faktor 2,5. Nach welchen Berechnungen nun bei den gleichen Eckwerten plötzlich größere Gruppen entstehen sollen, bleibt den Rechenkünsten der hessischen Opposition vorbehalten.

 

Ein weiteres Märchen stellt die Behauptung dar, dass durch das neue Gesetz schlechtere Betreuungszeiten eintreten werden. Im Kinderförderungsgesetz werden keine Öffnungszeiten festgelegt. Hinsichtlich des konkreten Betriebes entscheidet jeder Träger selbständig im Rahmen seiner Organisationshoheit über die Frage der Öffnungszeiten, über die Besetzung der Stellen (Vollzeit, Teilzeit), wie auch über den konkreten Einsatz des Personals (auch im Hinblick auf die Anforderungen an die Aufsichtspflicht). Grundsätzlich obliegt es der Planung und Organisation des einzelnen Trägers, wie er die Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung entlang der vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten Betreuungszeiten der Kinder anhand des Bedarfs vor Ort ausrichtet.

 

Da das Hessische Kinderförderungsgesetz den bisherigen Fachkraftkatalog übernimmt, entbehrt auch die Unterstellung, zukünftig könnten Laien in den Kindertagesstätten arbeiten, jeder Grundlage. Über den festgelegten Fachkräftebedarf hinaus ist künftig der Einsatz so genannter fachfremder Personen als Fachkräfte zur Mitarbeit (nicht Leitung einer Gruppe) möglich (z.B. Logopäden, Dipl.-Motologen, Kinderkrankenpfleger, Ergotherapeuten, Psychologen, Musik -oder Kunstpädagogen, Dipl. Forstwirte). Beispielweise kann in einem Waldkindergarten ein Förster mitarbeiten. Um die Qualität zu wahren, gibt es für den Einsatz aber strenge Voraussetzungen wie: Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, mindestens einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Fachschulausbildung, die nach der Zweckbestimmung der Einrichtung geeignet sein muss. Auch die Verpflichtung zur fachlichen Weiterbildung wird diesem Personenkreis auferlegt. Da der Anteil dieser Fachkräfte maximal 20 Prozent betragen darf und über deren Einsatz das örtlich zuständige Jugendamt in jedem Fall einzeln zuzustimmen hat, ist der an die Wand gemalte Qualitätsverlust völlig aus der Luft gegriffen. Ganz im Gegenteil wird hier eine Möglichkeit geboten, ein weiteres Spektrum an Erfahrungsschätzen in die Bildung unserer Jüngsten mit einzubringen.

 

Wenn die Opposition angesichts dieser Fakten nun eine landesweite Aktion startet, um Eltern, Erzieherinnen und Kindergartenträger gezielt mit Falschmeldungen zu verunsichern, macht sie damit auch an dieser Stelle deutlich, dass es ihr nicht um die Kinderförderung sondern lediglich um politische Agitation geht.“

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag