„Wie Hohn muss es den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erscheinen, wenn in der Broschüre Abfallentsorgung im Landkreis Kassel der Satz zu finden ist: Mit Gebühren werden keine Gewinne erwirtschaftet“, erklärt Arno Meißner, Vorsitzender der CDU Kreistagsfraktion.

Meißner weiter:

„Wenn man die Abfallgebühren des Landkreises Kassel mit denen anderer Kommunen vergleicht, wird deutlich, mit welch überhöhten Kosten die Menschen im Landkreis belastet werden. Beträgt die Gebühr für eine 240 Liter Restmülltonne im Landkreis Kassel jährlich 601,20 €, so ist die gleichgroße Tonne im Landkreis Höxter für eine Jahresgebühr von 175,20 € zu erhalten. Ein 240 Liter Bioabfallgefäß kostet im Landkreis Höxter 112,80 € im Jahr. Addiert ergibt dies Gesamtkosten von 288,00 €. Die Kosten für die Papiertonnen sind bei beiden Kommunen im Preis der Restmülltonnen enthalten. Selbst unter Hinzurechnung von 15 € pro angefangenem qm Sperrmüll, die in Höxter zu zahlen sind, haben die Gebührenzahler im Nachbarkreis noch immer rund 300 € jährlich weniger an Abfallkosten als die im Landkreis Kassel zu tragen. Dabei müssen versteckte Gewinne entstehen.

Auch die Behauptung, diese niedrigen Kosten seien ein Einzelfall, widerlegen die ähnlich günstigen Gebühren im Landkreis Göttingen.

Da stellt sich selbstverständlich die Frage, warum Frau Selbert immer wieder behauptet, die Gebühren im Landkreis Kassel könnten nicht spürbar gesenkt werden.

Frau Selbert sollte endlich auch öffentlich eingestehen, dass eine aufgeblähte Verwaltung, kurze tägliche Nutzungszeiten der Müllfahrzeuge und der Verzicht auf einen weitergehenden Einsatz von privaten Unternehmen, die das Einsammeln und Transportieren des Abfalls besorgen, der wahre Grund dafür sind, warum nur rund 700.000 € Gewinne ausgewiesen werden und die Gebühren im Landkreis Kassel so exorbitant höher sind als anderswo.

Auch der Verzicht auf das Errichten von aufwändig ausgestatten Betriebsgebäuden, wie sie beispielsweise auf der Kirschenplantage in Hofgeismar unter Regie von Frau Selbert entstanden sind, hätten dem Gebührenzahler viel Geld erspart.“

„Anstatt aus rein ideologischen Gründen den Einsatz privater Abfallentsorger öffentlich zu bekämpfen, so wie Frau Selbert dies mit ihrem Artikel zum Referentenentwurf für die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsrechts getan hat, sollte sich die Erste Kreisbeigeordnete um ihre Hausaufgaben kümmern und eine mögliche Gebührensenkung auf den Weg bringen,“ so Meißner abschließend.

 

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