„Wenig überraschend kommt für die CDU- Kreistagsfraktion das heutige Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, mit dem die kommunalaufsichtliche Anweisung, die Kreisumlage zu erhöhen als rechtlich zulässig erklärt wird,“ stellt der CDU- Fraktionsvorsitzende Frank Williges fest.

 

„Die CDU-Kreistagsfraktion hat gegen die Klageerhebung gestimmt und das Klageverfahren von Beginn an für absurd gehalten. Eine Kommunalaufsicht muss die Möglichkeit haben, den Gebietskörperschaften, die nicht bereit oder in der Lage sind, ihre über den Einnahmen liegenden Ausgaben durch Einsparmaßnahmen in den Griff zu bekommen, Anweisungen erteilen zu können.“

 

„SPD und Landkreisspitze hätte gut daran getan, sich nach dem Urteil in erster Instanz mit Häme etwas zurückzuhalten, dann wäre die heutige Niederlage weniger bitter,“ stellt der CDU- Vorsitzende rückblickend fest und erläutert:

„Der Landkreis kann froh sein, verloren zu haben. Eine Rückerstattung der Kreisumlageerhöhung an die Städte und Gemeinden wäre angesichts der Haushaltslage überhaupt nicht zu schultern. Das beschlossene Konsolidierungskonzept, das auch Grundlage der Schutzschirmvereinbarung zwischen Landkreis und Land Hessen ist, wäre ohne Substanz, wenn die Kreisumlage von derzeit 58% auf 55% gesenkt worden wäre.

 

Abschließend bleibt festzustellen, so Williges:

„Hätten Verwaltung und Führung des Landkreises die Zeit und Arbeitskraft, die sie in eine überflüssige und letztlich erfolglose Klage gesteckt haben, für die Erarbeitung sinnvoller Konsolidierungsmaßnahmen verwendet, so wären wir alle dem Haushaltsausgleich ein Stück näher gekommen.“

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