Sehr verehrte Damen und Herren,

liebe Freunde,

 

am 5. Dezember 2013 hat der Kreistag mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU- Fraktion beschlossen, den kompletten Anteil der EON AG an der EON- Mitte AG zu erwerben.

Nachdem die kommunalen Anteilseigner im Jahr 2002 Anteile an der damaligen EAM an EON verkauft hatten und damit ihre Gesamtbeteiligung am Unternehmen reduziert hatten, kam es im Sommer 2012 zum Angebot der EON AG, ihre kompletten Unternehmensanteile an die kommunalen Anteilseigner, zwölf Landkreise im Versorgungsgebiet sowie die Stadt Göttingen, zu verkaufen. Das Angebot musste unterbreitet werden, weil die kommunalen Eigner ein Vorkaufsrecht haben.

In den im Sommer 2012 beginnenden Verhandlungen ging es darum, mit Hilfe von externen Beratern den akzeptablen Kaufpreis zu bestimmen, den Zustand des Netzes zu ermitteln und die Modalitäten einer Übernahme festzulegen.

Aufgrund der bei einem börsennotierten Unternehmen einzuhaltenden Vertraulichkeitsverpflichtungen waren die Abläufe und vor allem die Möglichkeiten der öffentlichen Diskussion nicht so transparent und umfassend, wie sich Kommunalpolitiker und Bürger dies wünschen.

In der Endphase waren uns allerdings alle entscheidungsrelevanten Informationen zugänglich.

Wir haben uns als Union die Entscheidung nicht leicht gemacht, am Ende konnten aber unsere Bedenken weitgehend ausgeräumt werden.

In unserer ordnungspolitischen Abwägung haben wir die grundsätzlich kritisch zu sehende unternehmerische Aktivität der öffentlichen Hand auch deshalb akzeptiert, weil lediglich eine Beteiligung an einem Unternehmen, das schon immer zumindest anteilig in öffentlicher Hand war, erhöht wird. Einen Neuerwerb oder gar einer Unternehmensneugründung als kommunalen Betrieb hätten wir nicht zugestimmt. Zu bedenken ist aber, dass ein Verkauf der EON- Anteile an einen anderen, möglicherweise ausländischen Investor das Risiko mit sich gebracht hätte, die bislang überdurchschnittlich gute Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu gefährden.

Auch die Arbeitsplätze an den verschiedenen Standorten von EON – Mitte hätten gefährdet sein können.

Unsere Sorge, das Netz könne in den kommenden Jahren Investitionen und Instandhaltungsleistungen erfordern, die nicht durch Netzdurchleitungsentgelte abgegolten wären, konnten durch die Berater und vor allem durch den Verhandlungsführer der Kommunen, Herr Landrat Fischbach (CDU/ Marburg- Biedenkopf) ausgeräumt werden. Auch die Befürchtung, die betriebswirtschaftliche Berechnung als Grundlage einer soliden Finanzierung der Übernahme könne falsch sein, konnte zerstreut werden.

Geringere Bedeutung hatte in unseren internen Beratungen die Frage, ob wir als hundertprozentige Netzeigner den Anteil regenerativer Energieeinspeisung erhöhen können.

Aus unserer Sicht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherige Geschäftsführung den Anschluss solcher Energieerzeugungsanlagen behindert hätte.

In einem regulierten Markt, wie dem Netzbetrieb, sind die gestalterischen Spielräume ohnehin begrenzt, weil Investitionen, die durch Netzentgelte finanziert werden sollen, der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen.

Abschließend möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass die im Kreistag getroffene Entscheidung, die Anteile an EON – Mitte zu erwerben, nichts mit dem beabsichtigten Rückkauf von Stromnetzen in Städten und Gemeinden zu tun hat.

Dieser Absicht stehen wir als Kreispartei nach wie vor kritisch gegenüber. Dieses Unternehmensziel einer kommunalen Energiewirtschaft, vor allem aber die Art der Durchführung mit ihren Risiken, ist kritisch zu betrachten.

Sollten Sie Fragen zum EON – Anteilskauf haben, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Frank Williges

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