„In der Debatte über aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die sich unter den Schutz des kommunalen Rettungsschirms begeben wollen, haben die Landräte Reuss und Schmidt mit ihren martialischen Äußerungen weit überzogen“ beurteilt der CDU- Kreis- und Fraktionsvorsitzende im Landkreis Kassel, Frank Williges die Verlautbarungen der Landräte des Werra- Meißner- Kreises und des Landkreises Kassel.

 

Wer, wie die Landräte von „Kriegserklärung“ und „Anschlag auf die Landkreise“ spreche, habe, so Williges, nicht nur weit über das Ziel hinausgeschossen, sondern die Ebene der sachlichen Debatte verlassen.

 

„Es geht schlicht um die Frage, wer die Städte und Gemeinden, die sich für die Teilnahme am Rettungsschirm entscheiden, am besten auf ihrem Weg beraten und begleiten kann. Dies ist das Kriterium, nach dem über die Zuständigkeit entschieden werden muss. Da ist jedes eifersüchtige Gerangel um Kompetenzen, wie von den Landräten inszeniert, völlig fehl am Platz. Die Landräte sollten sich angesichts einiger völlig überschuldeter Kommunen in ihren Zuständigkeitsbereichen fragen, ob ihre Kommunalaufsicht immer zielführend ist“, erläutert der CDU- Vorsitzende die Position seiner Partei und ergänzt: „Ob die Kommunalaufsicht vom Landkreis oder dem Regierungspräsidium ausgeübt wird, dürfte die Menschen, die unter der horrenden kommunalen Überschuldung leiden, wenig interessieren.

 

Abschließend empfiehlt Williges den beiden Kreisverwaltungschefs sich ein Beispiel an Oberbürgermeister Hilgen zu nehmen, der das Gespräch mit Finanzminister Dr. Schäfer gesucht hat, und sich zum Wohl seiner Stadt verhandlungsbereit zeigt.

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