Die CDU- Kreistagsfraktion sieht sich auch durch die wirtschaftliche Entwicklung der drei Projektgesellschaften, die  für die sanierten Schulen des Landkreises zuständig sind, in ihrer Entscheidung bestätigt, die Schulen mit Hilfe privater Partner sanieren zu lassen.

Die CDU hatte mit ihren Stimmen den Weg frei gemacht, um in sogenannten ÖPP Modellen (Öffentlich-Private-Partnerschaft) die Sanierung einer großen Zahl der Landkreisschulen in Angriff zu nehmen.

Dadurch wurden nicht nur die Baukosten niedriger gehalten als dies vermutlich beim Bauen unter der Regie der Landkreisverwaltung der Fall gewesen wäre, auch die Finanzierung der Projekte wird  dauerhaft günstiger, was auch eine Folge des niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt ist.

Wir wollen, dass die Teile der Überschüsse, die nicht als Reserven in den Gesellschaften benötigt werden, zur Entlastung des Kreishaushalts eingesetzt werden.

Die CDU hat daher die in den drei Projektentwicklungsgesellschaften „Schulen“ aufgelaufenen Überschüsse zum Anlass für den untenstehenden Antrag im Kreistag genommen:

 

Überschüsse in den Projektentwicklungsgesellschaften Schulen Landkreis Kassel

Beschlussvorschlag:

  • Der Kreisausschuss wird gebeten zu prüfen, in wie weit in den drei Projektentwicklungsgesellschaften Schulen Landkreises Kassel KG aufgelaufene Überschüsse zur Entlastung des Schuletats verwendet werden können.
  • Dabei ist zu prüfen, in wie weit originäre Aufgaben des Kreises, wie laufende Bauunterhaltung der Schulen durch die Projektentwicklungsgesellschaften ganz oder teilweise, ggf. befristet, übernommen werden können.
  • Zu prüfen ist auch, ob weitere Investitionsmaßnahmen wie z.B. Sanierungen von Sporthallen an den Schulen der Projektentwicklungsgesellschaften ganz oder teilweise aus aufgelaufenen Überschüssen finanziert werden können.
  • Kommt der Kreisausschuss zu dem Ergebnis, dass Investitionsmaßnahmen oder Bauunterhaltungen aus den Überschüssen finanziert werden können, hat er dem Kreistag in seiner Sitzung am 10. Juli 2014 zu berichten, ob und wenn ja, welche Maßnahmen eingeleitet werden / wurden.

Begründung:

Begünstigt durch ein niedriges Zinsniveau werden in den drei Projektentwicklungsgesellschaften Schule des Landkreises, Überschüsse erwirtschaftet, die nicht vollständig und dauerhaft als Risikoreserve vorgehalten werden müssen. Ein Transfer der Gelder in den Kreishaushalt verbietet sich aus steuerlichen Gründen.

Durch die im Antrag aufgezeigten Möglichkeiten können die Mittel zweckgebunden im Bereich der Schulen zur Entlastung des Kreishaushalts beitragen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

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