Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Februar 2012

 

Sehr geehrte Frau Gottschalck,

sehr geehrte Frau Dr. Mlasowsky,

 

mit diesem offenen Brief wende ich mich heute als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses an Sie, um Ihnen meine Sorge um die Ernsthaftigkeit der Arbeit des Ausschusses darzulegen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13. Februar dieses Jahres hatten wir uns in einer fast vierstündigen Sitzung überwiegend mit den Anträgen zum Haushalt 2012 befasst. Am Ende der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass, bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen, doch sehr ernsthaft um einen von allen Fraktionen getragenen Haushalt 2012 gerungen wurde.

 

Wenn der Haupt- und Finanzausschuss seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages gerecht werden soll, so müssten alle gravierenden Veränderungen des Haushalt auch spätestens in der entsprechenden Sitzung eingebracht und beraten werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die zwischen den Fraktionen getroffene Absprache, dass haushaltsrelevante Anträge spätestens in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen sollten.

 

Umso überraschter war ich, dass ein plötzlich aus dem Hut gezauberter Antrag zur Senkung der Kreisumlage von Ihnen im Kreistag vorgelegt und durchgesetzt wurde, den Sie mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel im Rechtsstreit mit der Kommunalaufsicht begründeten. Dieser verursacht immerhin Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2012 von über 7 Millionen € und desavouiert die gesamte vorbereitende Arbeit des Haupt- und Finanzausschusses.

Am Sitzungstag des Haupt- und Finanzausschusses war jedem Mitglied klar, dass es vor der Kreistagssitzung eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zum Recht der Kommunalaufsicht auf Festlegung der Höhe der Kreisumlage geben würde. Zumindest wäre daher in der Sitzung vom 13. Februar 2012 von Ihnen der Hinweis zu erwarten gewesen, im Fall, dass der Landkreis in diesem Rechtsstreit obsiegt, die vom Landrat vorgelegte Höhe der Kreisumlage von 58 % auf 55 % senken zu wollen. Es bleibt für mich unerklärlich, wieso Sie dem Ausschuss nicht Gelegenheit gegeben haben, darüber zu diskutieren.

 

Gänzlich losgelöst von dem Rechtsstreit wäre es selbstverständlich jeder Fraktion unbenommen gewesen, im Haupt- und Finanzausschuss andere Höchstsätze der Kreisumlage zu beantragen. Warum jetzt das noch nicht rechtskräftige Urteil als Begründung für Ihren Schritt herhalten muss, erschließt sich mir ebenfalls nicht.

 

Für die Zukunft habe ich die ganz herzliche Bitte an Sie, die Ernsthaftigkeit der Arbeit des Haupt- und Finanzausschusses nicht nochmals dadurch in Frage zu stellen, dass Sie gravierende Haushaltsanträge erst während der Kreistagsitzung stellen und so eine Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss verhindern.

 

Freundliche Grüße

Arno Meißner

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