„Durch den Neubau der Weserbrücke in Bad Karlshafen wird die Verbindung innerhalb der Stadt voraussichtlich ab dem 20. Mai 2019 für vier Wochen unterbrochen sein“, so Alexander Lorch, Sozialpolitiker der CDU Kreistagsfraktion, und fährt fort:

„Bei dem in der Presse vom 10. Mai 2019 dargestellten neuen Konzept für die Rettungskräfte und die Feuerwehr sind Zweifel angebracht, ob mit dieser Lösung die Einhaltung der vorgeschriebene 10 Minuten Frist, die zwischen dem Eingang eines Notrufs und dem Eintreffen der Helfer vor Ort vorgegeben ist, bei Notsituationen auf der rechten Weserseite durch den Landkreis Holzminden gewährleistet werden kann.

Weiter ist zu klären, mit welchem rechtlichen Konstrukt die Vereinbarung mit dem Landkreis Holzminden getroffen wurde und wie bindend diese ist.

Auch die Frage, ob der Landkreis Holzminden über ausreichen Personal und Material verfügt, um bei einem Notfall im eigenen Gebiet auch noch gleichzeitig innerhalb der vorgegeben Frist in Bad Karlshafen tätig werden zu können, muss geklärt werden.

Das habe ich zum Anlass genommen, um den für die Notfallversorgung zuständigen Kreisausschuss um Auskunft zu diesen Fragen zu bitten.“

„Für die betroffene Bad Karlshafener Bevölkerung auf der rechten Weserseite und die Nutzer des Campingplatzes bleibt zu hoffen, dass es während der Vollsperrung der Brücke zu keinen Notfällen kommt und wenn doch, dass das rechtzeitige Eintreffen der Helfer sichergestellt ist“, so Lorch abschließend.

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