„Wenn der Landkreis Kassel im letzten Jahr 3,8 Millionen € Unterhaltsvorschuss für zahlungspflichtige Elternteile, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind, aufwenden musste und am Ende rund 3 Millionen € nicht in die Kreiskasse zurückgeflossen sind, kann dies so nicht hingenommen werden“, erklärt Andreas Mock, Vorsitzender der CDU Kreistagsfraktion.

„Daher haben wir für die Kreistagssitzung im Juni 2019 einen Antrag eingebracht, mit dem geprüft werden soll, ob bei zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten, die aufgrund ihrer finanziellen Situation zur Zahlung fähig sind, Inkassounternehmen mit der Rückholung der Gelder beauftragt werden können“, informiert Mock und erklärt den Antrag weiter.

„Durch die gesetzliche Veränderung Ende 2016 muss der Landkreis jetzt Alleinerziehenden, denen der ihnen zustehende Unterhalt vom Verpflichteten nicht gezahlt wird, Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewähren. Das bedeutet einen erheblich gesteigerten Personalaufwand, für den es keinen Kostenersatz gibt.

Mit der Beauftragung von Inkassounternehmen, die die vom Kreis verauslagten Unterhaltsvorschüsse bei leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten zurückholen, wären mehrere Vorteile verbunden. Zum einen sind Inkassobüros mit Sicherheit effektiver bei der Zurückholung der Gelder als Verwaltungen und zum anderen kann auf diese Weise der Personalaufwand deutlich verringert werden.

Wir verkennen allerdings nicht, dass es zur Umsetzung dieser Maßnahme rechtlicher Sicherheit bedarf. Daher soll der Kreisausschuss zunächst prüfen, ob die hessischen Regelungen die Beauftragung von Inkassobüros zulassen. Sollte dies nicht der Fall sein, so fordern wir hier eine Änderung durch das Land oder, analog der Regelung in Bayern, die Finanzämter mit der Rückholung zu beauftragen.“

„Keinesfalls ist die CDU Kreistagsfraktion gewillt zu akzeptieren, dass der mangelnden Zahlungsmoral von Sozialschmarotzern nicht mit allen Mitteln entgegengewirkt wird“, so Mock abschließend.

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