„Nun ist es in letzter Instanz entschieden, das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde darf den Landkreis Kassel eine kommunalaufsichtliche Anweisung erteilen, die Kreisumlage zu erhöhen. Diese Vorgehensweise wird dann notwendig, wenn sich ein Landkreis weigert, mit Einsparungen zu versuchen den Haushaltsausgleich zu erreichen“, berichtet der CDU- Fraktionsvorsitzende Frank Williges vom gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

„Die Klage war völlig unnötig und diente lediglich dazu, auf kommunaler Ebene Opposition gegen die Hessische Landesregierung zu machen“, bewertet Williges die Kreistagsentscheidung zur Klage, gegen die seine Fraktion gestimmt hatte.

„Ein Erfolg vor Gericht hätte den Landkreis vor erhebliche finanzielle Probleme stellen können. Wäre die Anweisung als rechtswidrig bewertet worden, hätten die Städte und Gemeinden gezahlte Kreisumlagen der letzten Jahre sicher in Millionenhöhe zurück gefordert,“ weist der CDU- Politiker auf die finanziellen Konsequenzen hin, die dem Landkreis durch die Niederlage erspart bleiben.

„Wieder einmal nur heiße Luft, die die Landkreis- SPD produzierte. Statt sich den zentralen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung durch eigene Einsparungen zu widmen, wird die Schuld für die Misere bei anderen gesucht,“ schließt Williges und kündigt an nachzufragen, wie viel Steuergeld die SPD mit dieser unsinnigen Klage verbrannt hat.

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