„Immer häufiger ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, und das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erbt. Der Großteil der Erbfälle ist begründet durch Überschuldung und damit einhergehende Erbausschlagung.

Das führt in unserem Landkreis immer wieder zu Problemen mit Häusern, die auf dem Weg dieser sogenannten Fiskalerbschafen in das Eigentum des Landes gekommen sind, nimmt Frank Williges, CDU- Kreisvorsitzender und Kandidat für die Landtagswahl in Hessen, zu einem Problem des ländlichen Raums Stellung:

Ich unterstütze den Denkmalbeirat des Landkreises Kassel, der dieses Problem vorgetragen und auch mit konkreten Beispielen belegt hat. Bei der Vermarktung von Liegenschaften aus Fiskalerbschaften durch das Land seien Immobilienunternehmen aus Süd- und Osteuropa zum Zuge gekommen, die nach dem Erwerb der Gebäude diese weiterhin dem Verfall preisgeben. Örtlichen Bietern, die die Gebäude und Grundstücke einer Nutzung zugeführt hätten, die für das jeweilige Dorf sinnvoll gewesen wäre, sei aufgrund niedrigerer Angebote kein Zuschlag erteilt worden. Die Differenz der Angebote liege, so sagte man mir, z. T. unter 1000,00 Euro.

In einem Brief habe ich den Hessischen Finanzminister Dr. Thomas Schäfer gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, steuernd in die Vermarktung einzugreifen. Konkret habe ich angeregt neben dem Preis als weiteres Vergabekriterium das Nutzungskonzept des Erwerbers zu berücksichtigen. Weiterhin hielte ich es für sinnvoll, jeweils eine Stellungnahme von Denkmalbeirat und Standortgemeinde einzuholen und diese in die Entscheidung mit einfließen zu lassen“, erläutert Williges sein Vorgehen.

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