LANDKREIS KASSEL. Die CDU-Kreistagsfraktion des Landkreises Kassel hat eine Initiative zur Einführung einer Arbeitspflicht für leistungsbeziehende Flüchtlinge im Landkreis Kassel gestartet.

Andreas Mock, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, betonte die Notwendigkeit einer strukturierten Tagesgestaltung für Asylbewerber und hob die Bedeutung des Kontakts mit Mitbürgern während der Arbeitszeit für eine gelungene Integration in die Gesellschaft hervor.
"Wir sind der festen Überzeugung, dass Asylbewerber nicht nur in den ordentlichen Arbeitsmarkt integriert werden sollten, sondern dass auch ein geordneter Tagesablauf und die Möglichkeit des sozialen Kontakts während der Arbeit wichtige Schritte zur erfolgreichen Integration darstellen. Eine Arbeitspflicht ist eine angemessene Gegenleistung für die Unterstützung der Solidargemeinschaft", erklärte Andreas Mock. "Angesichts des demographischen Wandels benötigen wir mehr denn je Arbeitskräfte, und jede helfende Hand ist wertvoll für unsere Gemeinschaft."

Die CDU-Kreistagsfraktion sieht in der Einführung einer Arbeitspflicht eine Möglichkeit, die Integration von leistungsbeziehenden Flüchtlingen aktiv zu fördern und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt zu stärken.
Gegen eine Arbeitspflicht spricht nichts – die Einführung einer Arbeitspflicht für leistungsbeziehende Flüchtlinge steht im Einklang mit geltendem Recht steht. Gemäß § 5 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) können Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte geschaffen werden. Gleiches gilt für anerkannte Asylbewerber, die Bürgergeld beziehen, auf Grundlage des § 16d SGB II.

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