LANDKREIS KASSEL. Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sieht eine Verlagerung von Zuständigkeiten vom bewährten Jobcenter hin zu den Familienkassen vor. Für den Landkreis Kassel bedeutet dies eine zusätzliche bürokratische Belastung sowie den Aufbau von parallelen Strukturen, was angesichts der prekären Haushaltslage nicht tragbar ist.

"Anders als die flächendeckend agierenden Jobcenter sind die Familienkassen nicht in vergleichbarem Maße präsent. Es bleibt unklar, warum wir nun finanzielle Ressourcen in Doppelstrukturen bei den Familienkassen versenken sollen. Der Landkreis hat aktuell bereits hohe finanzielle Belastungen und scheint nicht auf dem Weg der Besserung zu sein – noch mehr können wir nicht verkraften", äußerte sich Fraktionsvorsitzender Andreas Mock dazu.
Die CDU-Kreistagsfraktion erwägt daher, den Kreisausschuss erneut dazu aufzufordern, sich über die kommunalen Spitzenverbände gegen die Einführung der Kindergrundsicherung einzusetzen.

Die CDU-Kreistagsfraktion stellte bereits zur Kreistagssitzung am 29.02.2024 einen Antrag zur Verhinderung der Kindergrundsicherung. Mit Verweis auf den Resolutionscharakter des Antrages wurde dieser erst im Haupt- und Finanzausschuss und später im Kreistag von der Tagesordnung entfernt.

Dies stellt eine Missachtung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Kassel dar und legt zudem zweierlei Maß an: Resolutionsanträge anderer Parteien – besonders der Regierungskoalitionen - werden ohne Widerspruch diskutiert und abgestimmt.
Das legt ein problematisches Demokratieverständnis des Kreistagspräsidiums dar.

Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Transferleistung in Deutschland, die die Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern zum Ziel hat. Die Einführung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Innerhalb der Ampel-Koalition gibt es jedoch Uneinigkeiten; wiederholte Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzminister Lindner und Familienministerin Paus haben zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes geführt.

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