„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit, insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben, kann und darf nicht allein an den Zoll delegiert werden. Die öffentlichen Auftraggeber müssen ihre vorhandenen Möglichkeiten, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen, endlich nutzen“, nimmt der CDU- Kreis- und Fraktionsvorsitzende Frank Williges zu den erschreckenden Zahlen des Zolls Stellung und geht ins Detail:

 

„Bei der Auftragsvergabe darf nicht immer der billigste Anbieter zum Zuge kommen, sondern die Angebote sind auch darauf hin zu bewerten, ob sie auskömmlich sind. Die Nachunternehmererklärungen müssen überprüft werden, ob die Nachunternehmer die gestellten Anforderungen erfüllen. Während der Ausführungsphase ist streng zu überwachen, ob die angebotenen Baustoffe auch tatsächlich Verwendung finden oder minderwertige Produkte zum Einsatz kommen. Nachträge, die häufig vom Anbieter in seine Gesamtkalkulation schon insgeheim einbezogen werden, sind kritisch zu überprüfen, weil sie häufig unberechtigt sind und ein wesentlicher Grund von Verteuerungen des Gesamtbauwerks darstellen.“

 

Williges, der sich als Abgeordneter des Hessischen Landtags im Zeitraum von 2003 bis 2008 auch sehr intensiv mit Mittelstandspolitik und besonders mit dem Vergaberecht befasste, fordert auch Kriterien, wie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Unternehmen in der Gewährleistungsphase bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden können.

 

„Um Schwarzarbeit an öffentlichen Bauten zu bekämpfen, müssen vor allem die politischen Entscheidungsträgern der zuständigen Verwaltung den Rücken stärken, wenn sie aus guten Gründen nicht den billigsten Anbieter auswählt“, empfiehlt der CDU- Politiker.

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