„Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Reform des  Länderfinanzausgleichs können die Ungerechtigkeiten nur noch durch eine Verfassungsklage beseitigt werden“, stellt der Kreisvorsitzende und Landtagskandidat Frank Williges fest und fährt fort:

„Wenn Hessen bei den Steuereinnahmen pro Kopf nach den Ausgleichzahlungen vom vierten Rang auf den drittletzten Platz im bundesweiten Vergleich zurückfällt, kann das nicht länger hingenommen werden.

Es geht nicht an, dass die hessischen Steuerzahler drei kostenlose Kindergartenjahre in Rheinland-Pfalz und Berlin finanzieren, während wir uns in Hessen nur ein kostenloses Jahr leisten können. Ebenso wenig akzeptabel ist es, dass die hessischen Steuerzahler über den Länderfinanzausgleich für das durch die SPD-geführten Landesregierungen in Berlin und Brandenburg verursachte Chaos beim Flughafenbau mit Milliardenbelastungen aufkommen müssen.

Mit Hessen, Bayern und Baden-Württemberg stehen nur noch drei Geberländer dreizehn Nehmerländern gegenüber. Scheinbar lohnt es sich für Nehmerländer mehr, auf Eigenverantwortung zu verzichten, anstatt die Zahlungen der Geberländer als Hilfe zur Selbsthilfe und als Ansporn zur Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit zu betrachten.

Der Länderfinanzausgleichmuss Anreize schaffen, die ein Nehmerland  Anstrengungen unternehmen lässt, seine Finanzsituation verbessert. So wurde Bayern, einst Nehmerland, inzwischen zum Geberland und zahlt derzeit in einem Jahr mehr ein, als es in vierzig Jahren insgesamt erhielt.

Die Ablehnung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durch die SPD Hessen ist verantwortungslos. Mit ihrer Verweigerungshaltung verraten die Genossen nicht nur die Interessen unseres Landes und seiner Bürger, sondern sie schaden auch den Kommunen.

Wenn von den kommunalen SPD Vertretern immer wieder ins Feld geführt wird, der Kommunale Finanzausgleich sei zu gering, so sollten sie sich vor Augen führen, dass von einer Milliarde Euro, die das Land weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen müsste, die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise 230 Millionen Jahr für Jahr mehr erhalten würden. Auch dies wollen die Sozialdemokraten verhindern“.

Angesichts dieser Zahlen fordert Williges Landrat Schmidt und Bürgermeister Schaub, die als kommunale Wahlbeamte hohe Ämter in die SPD begleiten, auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass auch die SPD die Klage gegen den Länderfinanzausgleich als das richtige Handeln im Interesse des Landes und der Kommunen auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit akzeptiert.

„In dieser  Frage darf die Parteiräson der Sozialdemokraten nicht über die Interessen unseres Landes gestellt werden", so Williges abschließend.

Jetzt teilen:    

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag